Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Mit seiner Unterschrift auf dem Reservierungsformular bei der Abreise erklärt der Kapitän, dass er unsere Mietbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen, die hier näher beschrieben sind, zur Kenntnis genommen hat. Er bestätigt, dass er den Inhalt gelesen und verstanden hat. Der Kapitän ist für die Ausrüstung und den ordnungsgemäßen Betrieb des von ihm gemieteten Schiffes verantwortlich. Er ist auch zivilrechtlich für die Besatzung verantwortlich, die ihn auf seiner Reise begleitet. Der Kapitän ist die Person, die das Schiff führt. Er ist volljährig und zeigt unaufgefordert seinen Personalausweis zur Bestätigung vor. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe seiner Ausrüstung an einen Mieter abzulehnen, der nicht in der Lage ist, die Verantwortung für die ihm anvertraute Ausrüstung zu übernehmen. In diesem Fall wird eine Rückerstattung der gezahlten Miete ohne jegliche Entschädigung vorgeschlagen. Bei der Übergabe des Bootes an den Mieter ist der Vertreter der Besatzung, der auf dem Buchungsformular unter der Überschrift „Kapitän“ aufgeführt ist, voll verantwortlich für die Besatzung und die ihm anvertraute Ausrüstung. Bootsvermietung an der Maas“ haftet in keiner Weise für die Handlungen des Kapitäns und seiner Mannschaft, auch nicht im Falle von Körperverletzungen des Kapitäns, der Mannschaft oder anderer Personen oder bei Verlust von Material. Mit der Übernahme des Bootes erklärt der Kapitän, dass er ausreichend befähigt ist, das Boot zu fahren und dass er die ihm gegebenen Erklärungen, Einweisungen und Hinweise ausreichend verstanden hat. Beim Fahren sind immer mindestens 2 Erwachsene anwesend. Der Mieter ist verpflichtet, die Vorschriften der Fluss- und Binnenschifffahrt sowie die Anweisungen des Vermieters und der Flussbehörden zu befolgen. Der Mieter – Kapitän muss sich innerhalb der von „Bootsverleih auf der Maas“ erlaubten Fahrgebiete aufhalten. Der Mieter darf nicht in der Nacht fahren. Er darf das Boot auch nicht schleppen oder untervermieten oder verleihen. Das Befahren von Gezeitengewässern ist ohne schriftliche Genehmigung verboten. Der Vermieter hat das Recht, sich jederzeit Zugang zum Boot zu verschaffen, auch an den Stellen, die als Privatbereich des Mieters angesehen werden können.

Reservierungen – Zahlungen:

Die Reservierung ist zwischen Mieter und Vermieter erst dann wirksam, wenn das Reservierungsformular vollständig ausgefüllt ist, die Reservierung vom Vermieter schriftlich bestätigt wurde und die Rechnung über den Gesamtmietpreis bezahlt wurde. Der Restbetrag muss 14 Tage vor der Abreise beglichen werden. Andernfalls ist die Reservierung ungültig und die Anzahlung verbleibt beim Vermieter. Buchungen innerhalb der letzten 14 Tage sind nach erfolgter Zahlung endgültig, und sobald die Buchung bestätigt ist, können Rabatte oder Angebote nicht mehr rückwirkend angewendet werden. Eventuelle Bank- oder Transaktionsgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Extras, die zum Zeitpunkt der Buchung nicht gebucht oder bezahlt wurden, werden zu den aktuellen Saisonpreisen berechnet Der Dieselverbrauch wird pro Segelstunde zum aktuellen Preis berechnet. (Zur Information: 8 Euro pro Segelstunde 01/01/2023)

Bürgschaft:

Eine Kaution in Höhe von 500 Euro muss vor Beginn des Mietzeitraums beim Vermieter hinterlegt werden. Dieser Betrag wird am Ende der Mietzeit zurückerstattet, unter der Bedingung, dass das Boot und seine Ausrüstung in gutem Zustand, unbeschädigt und in der gleichen Menge, d.h. identisch mit der bei der Abfahrt, am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden. Die Höhe der Kaution entspricht mindestens der Selbstbeteiligung der Bootsversicherung, so dass im Falle von Schäden an Dritten der Betrag, der der Selbstbeteiligung der Versicherung entspricht, von der Kaution abgezogen werden kann. Die Kaution wird zur Deckung aller Kosten verwendet, die durch mangelhafte Wartung, Beschädigung oder Bruch des gemieteten Bootes oder seiner Ausrüstung durch den Mieter entstehen. Reicht die Kaution nicht aus, um den Gesamtschaden zu decken, hat der Vermieter das Recht, den Gesamtschaden abzüglich der vom Mieter geleisteten Kaution zurückzufordern, soweit er nicht durch eine Versicherung gedeckt ist. Der Verbraucher haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass der Schaden und/oder Verlust nicht von ihm oder einem seiner Mitbewohner verursacht wurde oder ihm und/oder seinen Mitbewohnern nicht zuzurechnen ist. Unter Schaden ist auch ein Folgeschaden zu verstehen. Der Vermieter weist die Kosten durch Rechnungen oder gleichwertige Unterlagen nach. Wenn die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Schadens bei der Rückgabe des Bootes unklar sind, kann der Mieter die gesamte Kaution einbehalten, bis die genauen Kosten bekannt sind. Wichtig: Die Versicherungsselbstbeteiligung oder Kaution für Schäden am gemieteten Boot ist nicht einlösbar.

Stornierung der Reise durch den Mieter:

Dies muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden. Das Eingangsdatum des Schreibens gilt als Datum. Aufgrund dieser Stornierung ist der Vermieter berechtigt, folgende Beträge von der Kaution zu fordern bzw. einzubehalten: 1) mehr als 6 Wochen vor Abfahrt: 40% des Gesamtbetrages. 2) zwischen 6 Wochen und der Abreise vor der Abreise: 100% des Mietbetrags. Die Beträge werden nicht zurückerstattet.

Stornierung der Reise durch den Vermieter:

Wenn der Vermieter ohne eigenes Verschulden nicht über ein Boot verfügt, das gemäß der Reservierung des Mieters zur Verfügung gestellt wurde, wird der Vermieter dem Mieter eine gleichwertige Alternative im In- oder Ausland vorschlagen. Ist dies jedoch nicht möglich, erstattet der Vermieter den Mietpreis im Verhältnis zur nicht genutzten Mietdauer zurück, bietet eine gleichwertige neue Mietdauer an oder verlängert die Mietdauer. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Entschädigung durch den Vermieter. Wenn die Witterungsbedingungen das Auslaufen verhindern, hat der Vermieter das Recht, das Boot an Land zu lassen, ohne dass er dem Mieter dafür irgendeine Form von Entschädigung schuldet. In keinem Fall kann dem Vermieter bei Unterbrechung des Törns eine zusätzliche Entschädigung zum Mietpreis in Rechnung gestellt werden.

Annullierungsversicherung

Diese Versicherung muss separat zum Mietpreis abgeschlossen werden. Zweck dieser Versicherung ist es, die Erstattung des Reisepreises zu gewährleisten, den der Mieter dem Vermieter vertraglich schuldet. Die Versicherung gilt, wenn die Reise vor der Abfahrt aus einem der folgenden Gründe storniert wird: – Schwere Krankheit, schwerer Unfall, Tod des Versicherten, eines Mitreisenden oder eines Familienmitglieds in direkter Linie (zweiten Grades), Teilnahme an einer (Gerichts-)Jury oder Schwangerschaft mit Komplikationen. Diese Garantie gilt auch für alle Mitreisenden, die auf dem Buchungsbeleg aufgeführt sind. Eine Stornierung aus einem der oben genannten Gründe muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Ereignis schriftlich und unter Vorlage offizieller Dokumente mitgeteilt werden. Andernfalls tritt die „Stornierung der Reise durch den Vermieter“ in Kraft. Die detaillierten Versicherungsbedingungen werden dem Mieter vor Abschluss der Versicherung zugesandt. Die Prämie ist zusammen mit der Kaution zu zahlen.

Übergabe und Rückgabe des Bootes

Das Boot wird nur zur Verfügung gestellt, wenn folgende Punkte erfüllt sind: Unterzeichnung des Vertrages inkl. Aushändigung einer Kopie des Personalausweises – Übergabe des Restbetrages – Zahlung der Kaution und pauschale Abrechnung der Optionen – Überprüfung des Inventars – Einweisung – Überprüfung und Freigabe des Kapitäns. Das Boot muss zu dem im Vertrag angegebenen Datum und Uhrzeit wieder an der Basis sein. Eine verspätete Ankunft kann eine Gebühr auslösen. Die Abholkosten innerhalb des Segelreviers betragen pauschal 500 €. Bei der Ankunft müssen sich das Boot und seine Ausrüstung im gleichen Zustand wie bei der Abfahrt befinden. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung oder jeden Verlust von Inventar zu melden. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter alle Kosten in Rechnung zu stellen, wenn das Boot nicht rechtzeitig und vertragsgemäß zur Basis zurückgebracht wird oder Teile der Ausrüstung fehlen.

VHF-Funk:

In den Niederlanden ist es nicht vorgeschrieben, ein Schiffstelefon an Bord zu haben. Auf belgischen Wasserstraßen ist das Mitführen eines UKW-Funkgeräts an Bord jedoch obligatorisch. Als Schiffsführer ist man verpflichtet, die Nachrichten zu hören. Nur wenn der Schiffsführer im Besitz einer Sendelizenz ist, kann er Gespräche führen. Wenn er keine Lizenz hat, darf er nur mithören (keine Gespräche führen). Dies wird streng kontrolliert. Für die missbräuchliche Nutzung des UKW-Funkgeräts haftet ausschließlich der Mieter.

Defekte:

Der Mietpreis beinhaltet die Unterstützung des Vermieters bei Mängeln. Je nach Art des Mangels kann der Vermieter dem Mieter Anweisungen zur Behebung des Mangels geben oder er wird professionell eingreifen, um den Mangel so schnell wie möglich zu beheben. In keinem Fall kann der Mieter vom Vermieter eine Entschädigung für die durch den Mangel verursachten Reiseausfälle verlangen. In diesem Fall wird die Kaution bis zur vollständigen Reparatur vorübergehend einbehalten.

Toiletten:

Die Boote sind mit Handpumpen-Toiletten ausgestattet. Nur spezielles Bootstoilettenpapier gehört in eine Toilette. Keine (Baby-)Tücher, Damenbinden etc. Dies führt zu Verstopfungen. Jeder Eingriff kostet 100€, darin sind keine zusätzlichen Kosten für die Verlegung oder Teile enthalten. Der Preis gilt für 1 Toilette.

Haustiere

Haustiere sind nach Rücksprache mit den Gastgebern nicht erlaubt.

Reiserouten – Verlust/Beschädigung der Ausrüstung:

Der Mieter kann, vorbehaltlich der Benachrichtigung des Vermieters, auf eigene Initiative und auf eigene Verantwortung seine eigene Segelroute festlegen. Es ist dem Mieter untersagt, das Boot an Stellen festzumachen, die nicht zum Manövrieren vorgesehen sind. Der Mieter sollte sich darüber im Klaren sein, dass alle Orte, die nicht mit Anlegevorrichtungen ausgestattet sind, schwere Schäden am Boot verursachen können. Ausreichende Informationen über die nächstgelegene Anlegestelle sind immer verfügbar. Der Mieter hat das ihm anvertraute Eigentum sorgfältig zu behandeln. Er muss sich darüber im Klaren sein, dass Schäden jeglicher Art die Sicherheit seiner Mitreisenden und seiner selbst gefährden können.

Beschreibung des Bootes:

Der Vermieter ist berechtigt, Abweichungen in der Ausstattung oder Einrichtung des Bootes vorzunehmen, ohne dies bekannt zu geben.

Rechtsstreitigkeiten

Im Falle von Streitigkeiten gilt niederländisches Recht. Alle Streitigkeiten werden in niederländischer Sprache verhandelt. Die grundlegenden Bedingungen sind in niederländischer Sprache verfasst worden. Im Falle einer Streitigkeit gelten die niederländischen Texte.